Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Wirtschaftsrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten und Handelsgesellschaften. Es ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert und ergänzt das allgemeine Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des Handelsverkehrs Rechnung, indem es spezielle Regelungen für Kaufleute und Handelsgeschäfte vorsieht.

 

Anwältin Handelsrecht

Als Anwältin für Handelsrecht stehe ich Ihnen in Berlin und Umgebung zur Verfügung, um Sie in allen Belangen des Handelsrechts kompetent zu beraten und zu vertreten. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt für Handelsrecht und Anwältin für Handelsrecht Berlin bei der Gestaltung von Verträgen, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Meine Tätigkeit im Handelsrecht umfasst insbesondere:

  • Beratung von Kaufleuten und Unternehmen: Ich berate Sie in allen Fragen des Handelsrechts, von der Kaufmannseigenschaft über die Firma und den Handelsregistereintrag bis hin zu den Rechten und Pflichten von Kaufleuten.
  • Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen: Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung von Handelsverträgen aller Art, wie z.B. Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen und Vertriebsverträgen. Dabei achte ich darauf, dass Ihre Interessen optimal gewahrt werden und die Verträge rechtssicher sind.
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften: Ich vertrete Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften, wie z.B. Kaufpreisforderungen, Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Ich unterstütze Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, die gegen Sie geltend gemacht werden.
  • Handelsvertreterrecht: Ich berate und vertrete Handelsvertreter und Unternehmen in allen Fragen des Handelsvertreterrechts, wie z.B. bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, der Geltendmachung von Provisionsansprüchen und der Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen.
  • Beratung in Fragen der Unternehmensnachfolge: Ich berate Sie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation sicherzustellen.
  • Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen: Ich lege großen Wert auf eine individuelle Betreuung meiner Mandanten und entwickle für Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden.

Ich verfüge über eine umfassende Expertise im Handelsrecht und ein tiefes Verständnis für die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Durch meine langjährige Erfahrung und meine Tätigkeit in Berlin kann ich Ihnen eine praxisorientierte und effektive Beratung bieten.

 

HGB

Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Es enthält spezielle Regelungen, die von den allgemeinen Vorschriften des BGB abweichen und den besonderen Erfordernissen des Handelsverkehrs angepasst sind.

Besondere Beachtung verdienen dabei die Regelungen zu Handelsgeschäften, wie beispielsweise die Rügepflicht gemäß § 377 HGB und die Regelungen zu kaufmännischen Bestätigungsschreiben gemäß § 354a HGB.

  • Rügepflicht gemäß § 377 HGB: § 377 HGB verpflichtet den Käufer eines Handelskaufs, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, und der Käufer verliert seine Gewährleistungsrechte. Ich berate Sie umfassend zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rügepflicht und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche oder der Abwehr unberechtigter Mängelrügen.
  • Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354a HGB: Für Kaufleute ist nach § 354 a Abs. 1 S. 1 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft die Abtretung einer Geldforderung trotz Abtretungsverbot gleichwohl wirksam. Dem Gläubiger soll so ermöglicht werden, seine Forderungen trotz Abtretungsverbots als Mittel von Kreditfinanzierungen einzusetzen. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Ich berate Sie zu allen Fragen des Handelsrechts und des HGB und unterstütze Sie bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Pflichten.