Den Begriff Privatinsolvenz kennt die Insolvenzordnung nicht. Der Begriff Privatinsolvenz wird aber in der breiten Öffentlichkeit verwandt, wenn Privatpersonen, die zu keinem Zeitpunkt selbstständig tätig waren, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und den Weg in das Insolvenzverfahren suchen, um einen wirtschaftlichen Neuanfang starten zu können. Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein spezielles Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Sie dient dazu, zahlungsunfähigen und verschuldeten Privatpersonen einen Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Ich begleite Sie als Rechtsanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Magdeburg und Berlin durch das gesamte Privatinsolvenzverfahren, von der Schuldenbereinigung bis zur möglichen Erlangung der Restschuldbefreiung.