FAQ - Häufig gestellte Fragen

Insolvenzrecht

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Insolvenzrecht. Als erfahrene Anwältin für Insolvenzrecht in Magdeburg und Berlin stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung des Vermögens eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen und dem Schuldner gegebenenfalls einen Neuanfang zu ermöglichen. Als erfahrener Insolvenzberater vertrete ich Ihre Interessen im Insolvenzverfahren und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Als erfahrener Insolvenzberater erläutere ich Ihnen die Abläufe des Verfahrens und zeige Wege im und nach dem Insolvenzverfahren.

Wie kann ich Insolvenz beantragen?

Um ein Insolvenzverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Dies kann entweder ein Eigenantrag des Schuldners oder ein Fremdantrag eines Gläubigers sein. Ich berate Sie umfassend über die Voraussetzungen und das Verfahren, wie Sie die Insolvenz beantragen können oder wann Sie die Insolvenz beantragen müssen. Ich erläutere Ihnen die Abläufe von der Beantragung der Insolvenz bis zu einen evtl. gerichtlichen Entscheidung.

Wie kann ich Insolvenz anmelden?

Um die Insolvenz anzumelden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Magdeburg und Berlin bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags. Wir analysieren Ihre finanzielle Situation, erstellen die erforderlichen Unterlagen und sorgen dafür, dass der Antrag korrekt und vollständig ist. Vor der Anmeldung der Insolvenz prüfen wir für Sie die Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes und die Einordnung in die gültige Verfahrensart.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Den Begriff Privatinsolvenz kennt die Insolvenzordnung nicht. Der Begriff Privatinsolvenz wird aber in der breiten Öffentlichkeit verwandt, wenn Privatpersonen, die zu keinem Zeitpunkt selbstständig tätig waren, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und den Weg in das Insolvenzverfahren suchen, um einen wirtschaftlichen Neuanfang starten zu können. Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein spezielles Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Sie dient dazu, zahlungsunfähigen und verschuldeten Privatpersonen einen Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Ich begleite Sie als Rechtsanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Magdeburg und Berlin durch das gesamte Privatinsolvenzverfahren, von der Schuldenbereinigung bis zur möglichen Erlangung der Restschuldbefreiung.

Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein besonderes Verfahren, bei dem der Schuldner unter gewissen Voraussetzungen und der Aufsicht eines Sachwalters die Verwaltung seines Vermögens und die Durchführung des Insolvenzverfahrens selbst übernimmt. Die Eigenverwaltung ist eine Option für Unternehmen, die sanierungsfähig sind. Dazu sollte die Geschäftsleitung frühzeitig die Anzeichen für bevorstehende Insolvenzgründe erkennen und mit dieser Möglichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung eine Alternative schaffen. Als erfahrener Insolvenzberater unterstütze ich Sie bei der Prüfung, ob die Insolvenz in Eigenverwaltung für Sie in Frage kommt, und begleite Sie durch das Verfahren.

Was bedeutet Insolvenzbekanntmachung?

Die Insolvenzbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung und Bekanntmachung der verfahrensrelevanten Entscheidungen der zuständigen Insolvenzgerichte in einem Insolvenzverfahren. Sie erfolgt in einem öffentlichen Medium, meist im Internet, um Gläubiger und andere Betroffene über das Verfahren zu informieren. Als erfahrener Insolvenzberater erläutere ich Ihnen, welche Entscheidungen in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht werden und wann die Löschung in den Insolvenzbekanntmachungen erfolgt.